Unsere Fahrschule bietet die Möglichkeit einer Berufskraftfahrer Weiterbildung. Durch geschulte Fachkräfte vermitteln wir die erforderlichen Weiterbildungsmodule für LKW- und Busfahrer!
Wen betrifft das Gesetz?
Das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) betrifft Unternehmer und Fahrer/innen der Fahrerlaubnisklassen C1/C1E/C/CE, sowie D1/D1E/D/DE.
Die gewerbliche Nutzung der Fahrerlaubnis in den genannten Fahrerlaubnisklassen ist ohne eine entsprechende Qualifizierung nicht mehr möglich (gesetzlich vorgeschrieben durch die EU-Richtlinien 2003/59).
Bei Nichtbeachtung können Bußgelder von bis zu 5.000,- Euro (für Fahrer/innen) bzw. 20.000,- Euro für Unternehmer/innen) erhoben werden!
- Besitzstandschutz bei Führerscheinerwerb vor dem Stichtag 10.09.2009
- Erstmalige Pflicht zum Nachweis der Weiterbildung bis 10.09.2014
- Die Weiterbildung umfasst 35 Stunden in 5 Jahren
Die EU-Berufskraftfahrer Weiterbildung für LKW Fahrer ist in 5 Module gegildert:
MODUL | Inhalt | Ziel |
1 | ECO-Training | Senkung des Verbrauches |
2 |
Vorschriften für den Güterverkehr |
Allgemeine und sozialerechtliche Vorschriften |
3 | Fahrsicherheit und Sicherheitstechnik | Moderne Sicherheitstechnik kennenlernen |
4 | Schaltstelle Fahrer | Positives Auftreten, Verhalten und Kommunikation |
5 | Ladungssicherheit | Richtiges Verhalten und Verzurren |
- Besitzstandschutz bei Führerscheinerwerb vor dem Stichtag 10.09.2008
- Erstmalige Pflicht zum Nachweis der Weiterbildung bis 10.09.2013
- Die Weiterbildung umfasst 35 Stunden in 5 Jahren
Die EU-Berufskraftfahrer Weiterbildung für BUS Fahrer ist in 5 Module gegildert:
MODUL | Inhalt | Ziel |
1 | ECO-Training | Senkung des Verbrauchs |
2 | Markt und Image | Positives Verhalten und Kommunikation |
3 | Fahrsicherheit und Sicherheitstechnik | Richtiges Verhalten in Gefahrensituationen |
4 | Sozialvorschriften, Risiken und Notfälle | Richtiges Verhalten in Krisensituationen |
5 | Fahrgastsicherheit und Gesundheit | Gewährleistung der Fahrgastsicherheit |
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