Beschleunigte Grundqualifikation

Um Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t im gewerblichen Güterverkehr führen zu dürfen, muss seit dem 10.09.2009 eine beschleunigte Grundqualifikation nach dem Bundeskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) abolviert werden.

Die beschleunigte Grundqualifikation ist druch Theorieeinheiten (130 Stunden), fahrpraktische Übungen (10 Stunden) und einer anschließendeschriftliche Prüfung    (90min) durch die IHK zu erwerben.

 

Wir bieten in regelmäßigen Abständen Lehrgänge zum Erwerb der Beschleunigten Grundqualifikation an.

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