Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG)
BKF-Weiterbildungen
Jeder gewerblich tätige Fahrer mit einem Führerschein der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE muss alle 5 Jahre eine Weiterbildung absolvieren.
Gesamtdauer: 35 Stunden (z. B. 5 Module × 7 Stunden).
Nach erfolgreicher Teilnahme wird der Nachweis in Deutschland im sogenannten Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) (früher Schlüsselzahl „95“) registriert.
Es gibt keine Prüfung

Termine für BKF-Weiterbildung
Jahr 2026
In unserer Fahrschule in Schmidtheim werden von unseren Dozenten an folgenden Tagen geschult.
Für das leibliche Wohl, sowie für Lernmittel ist gesorgt. Bitte melden Sie sich für die Teilnahme an!

- 14.03. - Modul 4
- 28.03. - Modul 3
- 11.04. - Modul 4
- 25.04. - Modul 5
- 09.05. - Modul 1
- 13.06. - Modul 2
- 20.06. - Modul 5
- 27.06. - Modul 1
- 04.07. - Modul 3
- 15.08. - Modul 4
- 14.11. - Modul 5

Beschleunigte Grundqualifikation
Die beschleunigte Grundqualifikation ist ein gesetzlich vorgeschriebener Weg, um die Grundqualifikation als Berufskraftfahrer zu erlangen – also die Qualifikation, die du brauchst, um gewerblich Lkw (Güterverkehr) oder Busse (Personenverkehr) fahren zu dürfen. Sie ist Teil des Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetzes (BKrFQG) und ergänzt den Führerschein.
Du nimmst an einem Lehrgang mit insgesamt ca. 140 Unterrichtsstunden teil (jeweils 60 Minuten).
Darin enthalten sind Themen wie:
Sicherheit und rationelles Fahrverhalten
Sozialvorschriften (z. B. Lenk- und Ruhezeiten)
Verkehrsrecht
Gesundheit, Umwelt und Dienstleistung
Ladungssicherung und Praxisanteile im Fahrzeug (mind. 10 Stunden)
