Unsere Fahrschule bietet die Möglichkeit einer Berufskraftfahrer Weiterbildung. Durch geschulte Fachkräfte vermitteln wir die erforderlichen Weiterbildungsmodule
für LKW- und Busfahrer!
Wen betrifft das Gesetz?
Das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) betrifft Unternehmer und Fahrer/ innen der Fahrerlaubnisklassen C1/C1E/C/CE, sowie D1/D1E/D/DE.
Die gewerbliche Nutzung der Fahrerlaubnis in den genannten Fahrerlaubnisklassen ist ohne eine entsprechende Qualifizierung nicht mehr möglich (gesetzlich vorgeschrieben durch EU-Richtlinie 2003/59).
Bei Nichtbeachtung können Bußgelder von bis zu 5.000,- Euro (für Fahrer/ innen) bzw. 20.000,- Euro für (Unternehmer/ innen) erhoben werden.
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