BESCHLEUNIGTE GRUNDQUALIFIKATION

Um Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t im gewerblichen Güterverkehr führen zu dürfen, muss seit dem 10.09.2009 eine beschleunigte Grundqualifikation nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) absolviert werden.
Die beschleunigte Grundqualifikation ist durch Theorieeinheiten (130 Stunden), fahrpraktische Übungen (10 Stunden) und eine anschließende schriftliche Prüfung (90 min) durch die IHK zu erwerben.

 

Wir bieten in regelmäßigen Abständen Lehrgänge zum Erwerb der Beschleunigten Grundqualifikation an.

Solltet ihr Interesse oder Fragen haben, könnt ihr euch jederzeit in unserer Fahrschule informieren.

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